Inhaltsübersicht
  1. Vorbereitung
  2. Schritt-für-Schritt-Ablauf
  3. Checkliste
  4. Grenzen & Ausnahmen

Vorbereitung

Bevor Sie die Vignette kaufen und anbringen, sollten Sie folgende Punkte klären:

Prozessschritte

Schritt-für-Schritt-Ablauf

Schritt 1: Fahrzeug prüfen

Stellen Sie fest, ob Ihr Fahrzeug vignettenpflichtig ist (unter 3,5 t Gesamtgewicht). Motorräder, PKW und Wohnmobile bis 3,5 t sind betroffen.

Schritt 2: Gültigkeit der vorhandenen Vignette prüfen

Schauen Sie auf die Windschutzscheibe: Ist eine Vignette vorhanden? Welches Jahr? Vignetten laufen am 31. Januar ab.

Schritt 3: Kaufkanal wählen

Entscheiden Sie, ob Sie die Klebe-Vignette (Grenze, Tankstelle, Post) oder die E-Vignette (online) kaufen möchten. Beide kosten CHF 40.

Schritt 4: Vignette kaufen

Kaufen Sie die Vignette beim gewählten Kanal. Bewahren Sie den Kaufbeleg auf – er kann bei Kontrollen hilfreich sein.

Schritt 5: Windschutzscheibe reinigen (nur Klebe-Vignette)

Reinigen Sie die Innenseite der Windschutzscheibe an der gewünschten Stelle. Trocken und staubfrei.

Schritt 6: Vignette anbringen (nur Klebe-Vignette)

Entfernen Sie die Schutzfolie und kleben Sie die Vignette von innen an die Windschutzscheibe. Oben links oder rechts, gut sichtbar. Fest andrücken.

Schritt 7: Kontrolle

Prüfen Sie von aussen, ob die Vignette gut sichtbar und korrekt angebracht ist. Keine Luftblasen, keine Überlappung mit alter Vignette.

Schritt 8: Losfahren

Sie können jetzt die Schweizer Nationalstrassen nutzen. Bewahren Sie den Kaufbeleg für eventuelle Rückfragen auf.

Checkliste – Vignette korrekt anbringen

Grenzen & Ausnahmen

Folgende Situationen sind Ausnahmen oder Grenzen des Vignettensystems:

  1. Fahrzeuge über 3,5 t zahlen LSVA statt Vignette.
  2. Diplomatische Fahrzeuge sind befreit.
  3. Einsatzfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Rettung) sind im Einsatz befreit.
  4. Militärfahrzeuge im Dienst sind befreit.
  5. Anhänger benötigen keine eigene Vignette.
  6. Kantons- und Gemeindestrassen sind nicht vignettenpflichtig.
  7. Es gibt keine Tages-, Wochen- oder Monatsvignette.
  8. Eine abgelöste Vignette ist ungültig und nicht erstattungsfähig.
Mehr im FAQ