Häufig gestellte Fragen zur Schweizer Autobahnvignette
Die Schweizer Autobahnvignette ist eine Jahresgebühr für die Nutzung des Schweizer Nationalstrassennetzes. Sie kostet CHF 40 und ist als Klebe-Vignette oder E-Vignette erhältlich. Alle Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht sind vignettenpflichtig, wenn sie Nationalstrassen benutzen.
Die Vignette gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres – also faktisch 14 Monate. Es gibt keine Tages-, Wochen- oder Monatsvignette.
Alle Schweizer Autobahnen (A-Strassen) und die meisten Autostrassen (grüne Schilder) sind vignettenpflichtig. Kantons- und Gemeindestrassen sind ausgenommen. Die genaue Liste führt das ASTRA.
Ja. Die Vignettenpflicht gilt unabhängig vom Wohnsitz oder der Fahrzeugzulassung. Ausländische Fahrzeuge unterliegen denselben Regeln wie Schweizer Fahrzeuge.
Die Vignette kostet CHF 40 – unabhängig vom Kaufkanal. Angebote zu höheren Preisen (z. B. auf inoffiziellen Websites) sind nicht seriös.
An Grenzübergängen, Tankstellen in der Schweiz, bei der Post, online (E-Vignette über das offizielle ASTRA-Portal) und bei Automobilclubs (ADAC, TCS). Im Ausland auch an manchen Tankstellen nahe der Schweizer Grenze.
Ja, die E-Vignette kann über das offizielle Portal des ASTRA online gekauft werden. Sie ist sofort nach dem Kauf gültig und wird am Kennzeichen registriert – kein Aufkleber nötig.
Die Klebe-Vignette muss von innen an der Windschutzscheibe angebracht werden, gut sichtbar von aussen. Typischerweise oben links oder rechts. Nicht auf Seitenscheiben, Nummernschildern oder dem Armaturenbrett.
Eine falsch angebrachte Vignette (z. B. auf der Seitenscheibe) gilt als ungültig. Sie riskieren eine Busse von CHF 200 plus den Vignettenpreis.
Nein. Die Klebe-Vignette hat Sicherheitsmerkmale, die beim Ablösen zerstört werden. Eine abgelöste Vignette ist ungültig. Kaufen Sie für jedes Fahrzeug eine eigene Vignette.
Die E-Vignette ist die digitale Alternative zur Klebe-Vignette. Sie wird über das offizielle ASTRA-Portal am Kennzeichen registriert. Kontrolliert wird sie durch automatische Kennzeichenlesung. Kein Aufkleber, kein Papier nötig.
Ja, die E-Vignette ist unmittelbar nach dem Kauf gültig. Sie müssen nicht auf eine Lieferung warten.
Die E-Vignette ist an das Kennzeichen gebunden. Bei einem Fahrzeugwechsel (neues Kennzeichen) müssen Sie eine neue E-Vignette kaufen. Eine Übertragung ist nicht möglich.
Ja. Motorräder bis 3,5 t (was praktisch alle Motorräder betrifft) sind vignettenpflichtig. Die Vignette wird an der Windschutzscheibe oder an einer geeigneten Stelle der Verkleidung angebracht.
Nein. Anhänger benötigen keine eigene Vignette. Massgeblich ist das Zugfahrzeug.
Viele Mietfahrzeuge haben bereits eine Vignette. Prüfen Sie dies vor der Fahrt auf Nationalstrassen. Falls keine vorhanden ist, müssen Sie selbst eine kaufen – die Verantwortung liegt beim Fahrer.
Kontrollen erfolgen stationär an Grenzübergängen sowie mobil durch Kantonspolizei und Grenzwacht. E-Vignetten werden durch automatische Kennzeichenlesegeräte überprüft.
CHF 200 Busse zuzüglich dem Vignettenpreis von CHF 40. Total: CHF 240. Die Busse kann nicht erlassen werden.
Wenden Sie sich an die ausstellende Behörde (Kantonspolizei oder Grenzwacht). Beschwerden müssen schriftlich und innerhalb der auf dem Bussenzettel angegebenen Frist eingereicht werden. Geben Sie Kennzeichen, Datum, Ort und Ihre Kontaktdaten an. Wir empfehlen, sich bei Bedarf an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Beschwerden richten Sie an die auf dem Bussenzettel genannte Behörde. Für allgemeine Anfragen: ASTRA, Bundesamt für Strassen, 3003 Bern.