Inhaltsübersicht
  1. Allgemeine Fragen
  2. Kauf & Preis
  3. Anbringung
  4. E-Vignette
  5. Sonderfälle
  6. Kontrolle & Busse
  7. Glossar

Allgemeine Fragen

Was ist die Schweizer Autobahnvignette?

Die Schweizer Autobahnvignette ist eine Jahresgebühr für die Nutzung des Schweizer Nationalstrassennetzes. Sie kostet CHF 40 und ist als Klebe-Vignette oder E-Vignette erhältlich. Alle Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht sind vignettenpflichtig, wenn sie Nationalstrassen benutzen.

Wie lange ist die Vignette gültig?

Die Vignette gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres – also faktisch 14 Monate. Es gibt keine Tages-, Wochen- oder Monatsvignette.

Welche Strassen sind vignettenpflichtig?

Alle Schweizer Autobahnen (A-Strassen) und die meisten Autostrassen (grüne Schilder) sind vignettenpflichtig. Kantons- und Gemeindestrassen sind ausgenommen. Die genaue Liste führt das ASTRA.

Muss ich als ausländischer Autofahrer auch eine Vignette kaufen?

Ja. Die Vignettenpflicht gilt unabhängig vom Wohnsitz oder der Fahrzeugzulassung. Ausländische Fahrzeuge unterliegen denselben Regeln wie Schweizer Fahrzeuge.

Kauf & Preis

Was kostet die Vignette 2025?

Die Vignette kostet CHF 40 – unabhängig vom Kaufkanal. Angebote zu höheren Preisen (z. B. auf inoffiziellen Websites) sind nicht seriös.

Wo kann ich die Vignette kaufen?

An Grenzübergängen, Tankstellen in der Schweiz, bei der Post, online (E-Vignette über das offizielle ASTRA-Portal) und bei Automobilclubs (ADAC, TCS). Im Ausland auch an manchen Tankstellen nahe der Schweizer Grenze.

Kann ich die Vignette online kaufen?

Ja, die E-Vignette kann über das offizielle Portal des ASTRA online gekauft werden. Sie ist sofort nach dem Kauf gültig und wird am Kennzeichen registriert – kein Aufkleber nötig.

Anbringung

Wo muss die Vignette angebracht werden?

Die Klebe-Vignette muss von innen an der Windschutzscheibe angebracht werden, gut sichtbar von aussen. Typischerweise oben links oder rechts. Nicht auf Seitenscheiben, Nummernschildern oder dem Armaturenbrett.

Was passiert, wenn ich die Vignette falsch anbringe?

Eine falsch angebrachte Vignette (z. B. auf der Seitenscheibe) gilt als ungültig. Sie riskieren eine Busse von CHF 200 plus den Vignettenpreis.

Kann ich die Vignette auf ein anderes Fahrzeug umkleben?

Nein. Die Klebe-Vignette hat Sicherheitsmerkmale, die beim Ablösen zerstört werden. Eine abgelöste Vignette ist ungültig. Kaufen Sie für jedes Fahrzeug eine eigene Vignette.

E-Vignette

Was ist die E-Vignette und wie funktioniert sie?

Die E-Vignette ist die digitale Alternative zur Klebe-Vignette. Sie wird über das offizielle ASTRA-Portal am Kennzeichen registriert. Kontrolliert wird sie durch automatische Kennzeichenlesung. Kein Aufkleber, kein Papier nötig.

Ist die E-Vignette sofort gültig?

Ja, die E-Vignette ist unmittelbar nach dem Kauf gültig. Sie müssen nicht auf eine Lieferung warten.

Was passiert bei einem Fahrzeugwechsel mit der E-Vignette?

Die E-Vignette ist an das Kennzeichen gebunden. Bei einem Fahrzeugwechsel (neues Kennzeichen) müssen Sie eine neue E-Vignette kaufen. Eine Übertragung ist nicht möglich.

Sonderfälle

Benötigt ein Motorrad eine Vignette?

Ja. Motorräder bis 3,5 t (was praktisch alle Motorräder betrifft) sind vignettenpflichtig. Die Vignette wird an der Windschutzscheibe oder an einer geeigneten Stelle der Verkleidung angebracht.

Benötigt ein Anhänger eine eigene Vignette?

Nein. Anhänger benötigen keine eigene Vignette. Massgeblich ist das Zugfahrzeug.

Was gilt für Mietfahrzeuge?

Viele Mietfahrzeuge haben bereits eine Vignette. Prüfen Sie dies vor der Fahrt auf Nationalstrassen. Falls keine vorhanden ist, müssen Sie selbst eine kaufen – die Verantwortung liegt beim Fahrer.

Kontrolle & Busse

Wie wird die Vignettenpflicht kontrolliert?

Kontrollen erfolgen stationär an Grenzübergängen sowie mobil durch Kantonspolizei und Grenzwacht. E-Vignetten werden durch automatische Kennzeichenlesegeräte überprüft.

Wie hoch ist die Busse bei fehlender Vignette?

CHF 200 Busse zuzüglich dem Vignettenpreis von CHF 40. Total: CHF 240. Die Busse kann nicht erlassen werden.

Was tun, wenn ich eine Busse erhalten habe?

Wenden Sie sich an die ausstellende Behörde (Kantonspolizei oder Grenzwacht). Beschwerden müssen schriftlich und innerhalb der auf dem Bussenzettel angegebenen Frist eingereicht werden. Geben Sie Kennzeichen, Datum, Ort und Ihre Kontaktdaten an. Wir empfehlen, sich bei Bedarf an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Wo kann ich eine Beschwerde einreichen?

Beschwerden richten Sie an die auf dem Bussenzettel genannte Behörde. Für allgemeine Anfragen: ASTRA, Bundesamt für Strassen, 3003 Bern.

Glossar

Vignette
Pflichtaufkleber für Fahrzeuge bis 3,5 t auf Schweizer Nationalstrassen. Preis: CHF 40 pro Jahr.
E-Vignette
Digitale Alternative zur Klebe-Vignette. Wird am Kennzeichen registriert. Sofort gültig nach Kauf.
Nationalstrasse
Schweizer Autobahnen (A-Strassen) und bestimmte Autostrassen, für die die Vignettenpflicht gilt.
ASTRA
Bundesamt für Strassen – zuständige Schweizer Behörde für Nationalstrassen und Vignetten.
Busse
CHF 200 bei Fahrt ohne gültige Vignette, zuzüglich Vignettenpreis. Total: CHF 240.
Gültigkeitsdauer
1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des übernächsten Jahres – faktisch 14 Monate.
LSVA
Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe – gilt für Fahrzeuge über 3,5 t statt der Vignette.
TCS
Touring Club Schweiz – Schweizer Automobilclub, der u. a. Vignetten verkauft.